Gutachten für Entschädigung - Willich

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten
Gutachten für Entschädigung - Willich

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Willich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Willich kommen bzw. sich nicht in Willich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Willich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Willich ist ein mittlere kreisangehörige Stadt am Niederrhein im Westen von Nordrhein-Westefalen. Sie gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und Kreises Viersen. Die Stadt liegt 17 Kilometer westlich von Düsseldorf, 10 Kilometer östlich von Viersen, 8 Kilometer südlich von Krefeld und 11 Kilometer nordöstlich von Mönchengladbach.

    Die Stadt umfasst ein Gebiet von 6.780 ha, welches zurzeit von 50.133 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.

    Willich ist von großen ebenen landwirtschaftlichen Flächen geprägt und besitzt im Stadtteil Schiefbahn ein Waldgebiet welches mit rund 36 m ü. NN zu den tiefergelegenen Gebieten der Stadt gehört. Der Fernsehturm in Schiefbahn mit einer Höhe von 123 Meter, ist das höchste Gebäude der Stadt.

    Angrenzende Städte sind Krefeld, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Mönchengladbach , Viersen und Tönisvorst. Durch die gute Anbindung erreicht man auch sehr schnell größere Städte wie Düsseldorf (etwas 20 km) und Neuss (etwas 15km), weiterhin ist man sehr schnell bei unseren Nachbarn in den Niederlanden Venlo (etwas 30 km).

    Willich bietet Ihnen zahlreiche Auswahl an Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktiviäten wie zum Beispiel das Schloss Neersen, größere Parkanlagen, besuch der Neersener Kapelle Klein-Jerusalem, Besichtigung des Haus Broich zwischen Anrath und Willich oder des Willicher Stahlwerks Becker. Weiterhin verläuft in Neersen und Schiefbahn ein Teil der Fietsallee am Nordkanal, welchen man sehr schön als Radweg nutzen kann.

    Wichtige Anlaufstellen

    Stadtverwaltung:
    Viersener Straße 2
    47877 Willich

    Bauamt

    Techniches Rathaus

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Grundbuchamt:
    Dülkener Straße 5

    41747 Viersen

    Unsere Dienstleistung Gutachten für Entschädigung bieten wir u.a. auch hier an:

    • Willich

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Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Arthur Wolf Willich

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